
Ordnung und Aufbau
Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der selbstbestimmte Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Deshalb verfügen wir über eigene Regeln und Strukturen, festgehalten in der JRK-Ordnung und darauf aufbauenden Bestimmungen.
Orts- und Kreisebene
An erster Stelle stehen die JRK-Mitglieder, die gemeinsam in einer Gruppe ihren Interessen nachgehen und das Jugendrotkreuz mit Leben füllen.
Die Gruppenleitungen koordinieren die Aktivitäten ihrer Gruppe nach innen und außen.
Auf Ebene der DRK-Kreisverbände wird von den JRKler*inne*n und/oder Gruppenleitungen die JRK-Kreisleitung gewählt. Die JRK-Kreisleitungen koordinieren die JRK-Aktivitäten innerhalb ihres Kreisverbands, vertreten die JRKler*innen in Gremien des Kreisverbands sowie außerhalb, z. B. auf Landesebene.
Landesebene
Auf Landesebene koordiniert die JRK-Landesleitung die Aktivitäten des JRK. Sie wird durch die JRK-Kreisleitungen aus Mecklenburg-Vorpommern im JRK-Landesausschuss alle 5 Jahre gewählt.
Der JRK-Landesausschuss ist das zentrale Beschlussorgan des JRK MV auf Landesebene und entscheidet daher z. B. auch über Änderungen der JRK-Ordnung.
Daneben beschäftigen sich Arbeitsgemeinschaften mit speziellen Themen des JRK MV wie z. B. der Notfalldarstellung oder Wettbewerben.
Bundesebene
Auf Bundesebene koordiniert die JRK-Bundesleitung die Aktivitäten des JRK. Diese wird in der JRK-Bundeskonferenz von den JRK-Landesleiter*inne*n und Delegiert*inn*en gewählt. Die Delegiert*inn*en zur Bundeskonferenz wählt im JRK MV der JRK-Landesausschuss. Die JRK-Bundeskonferenz ist das zentrale Beschlussorgan des JRK auf Bundesebene und beschließt daher auch die bundesweiten Ordnungen des JRK.