
Arbeitsgemeinschaften
Die landesweiten Arbeitsgemeinschaften des JRK ('Landesarbeitsgruppen' laut JRK-Ordnung) bearbeiten bestimmte Themen bzw. Aufgaben im Auftrag des JRK-Landesausschusses. Sie können vorübergehend eingerichtet werden
(z. B. zur Arbeit an aktuellen Kampagnen des JRK oder zur Erstellung von Arbeitsmaterialien zu bestimmten Themen) oder dauerhaft aktiv sein. Jeder Arbeitsgemeinschaft muss ein Mitglied der JRK-Landesleitung angehören. Aktuell gibt es folgende, dauerhafte Arbeitsgemeinschaften: