Verschiedene Schutz- und Kennzeichen
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Humanitäres Völkerrecht

Die Schlacht von Solferino im Jahr 1859 entsetzte den Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant sehr. Der Eindruck der Gewalt traumatisierte ihn - inspirierte ihn aber auch zu einer nachhaltigen Idee:

Bereits zuvor gab es Versuche, Regeln für den Krieg zu schaffen. Doch erst Henry Dunants Vorschläge stellten die betroffenen Menschen und deren Leid in den Mittelpunkt und bewegten 1864 die damaligen Großmächte zum ersten Genfer Abkommen.

Darin wurde festgehalten, dass kampfunfähige Kranke und Verwundete eines Krieges nicht mehr zu bekämpfen seien. Sie sind durch alle Kriegsparteien medizinisch zu versorgen, unabhängig von ihrer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe oder Religion. Auch dürfe Sanitätspersonal nicht bekämpft oder gefangen genommen werden. Sie sollten an einem unverwechselbaren Zeichen zu erkennen sein: Einem roten Kreuz auf weißem Grund.

Bereits zu Friedenszeiten sollten Hilfsgesellschaften gegründet werden, Helfer auf den Ernstfall vorzubereiten: Die heutigen Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.

Das Internationale Komitee der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IKRK) überwacht die Einhaltung der Genfer Abkommen und schlägt Anpassungen vor. Es ist auch ein unabhängiger Vermittler zwischen Kriegsparteien.

Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Genfer Abkommen erweitert und neu beschlossen, sodass heute folgende Regelungen existieren:

  • I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde
  • II. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See
  • III. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
  • IV. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
  • I. Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
  • II. Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte
  • III. Zusatzprotokoll über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens

Jedes Abkommen stellt eine Selbstverpflichtung der unterzeichnenden Staaten dar, in der Hoffnung, dass sich auch die gegnerische Seite an diese Regeln hält. Trotzdem sind die Genfer Abkommen weltweit akzeptiert und werden als Gewohnheitsrecht angenommen. Verstöße dagegen können vom Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden.

Als Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung hat auch das Jugendrotkreuz die Aufgabe, Wissen über das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dies geschieht beispielsweise in den Juleica-Schulungen des JRK.

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