Deckblatt der JRK-Ordnung MV
(c) JRK MV

Ordnung und Aufbau

Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der selbstbestimmte Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Deshalb verfügen wir über eigene Regeln und Strukturen, festgehalten in der JRK-Ordnung und darauf aufbauenden Bestimmungen (s. u. Downloads).

Orts- und Kreisebene

An erster Stelle stehen die JRK-Mitglieder, die gemeinsam in einer Gruppe ihren Interessen nachgehen und das Jugendrotkreuz mit Leben füllen.

Die Gruppenleitungen koordinieren die Aktivitäten ihrer Gruppe nach innen und außen. 

Auf Ebene der DRK-Kreisverbände wird von den JRKler*inne*n und/oder Gruppenleitungen die JRK-Kreisleitung gewählt. Die JRK-Kreisleitungen koordinieren die JRK-Aktivitäten innerhalb ihres Kreisverbands, vertreten die JRKler*innen in Gremien des Kreisverbands sowie außerhalb, z. B. auf Landesebene.

Landesebene

Auf Landesebene koordiniert die JRK-Landesleitung die Aktivitäten des JRK. Sie wird durch die JRK-Kreisleitungen aus Mecklenburg-Vorpommern im JRK-Landesausschuss alle 5 Jahre gewählt.

Der JRK-Landesausschuss ist das zentrale Beschlussorgan des JRK MV auf Landesebene und entscheidet daher z. B. auch über Änderungen der JRK-Ordnung.

Daneben beschäftigen sich Arbeitsgemeinschaften mit speziellen Themen des JRK MV wie z. B. der Notfalldarstellung oder Wettbewerben.

Bundesebene

Auf Bundesebene koordiniert die JRK-Bundesleitung die Aktivitäten des JRK. Diese wird in der JRK-Bundeskonferenz von den JRK-Landesleiter*inne*n und Delegiert*inn*en gewählt. Die Delegiert*inn*en zur Bundeskonferenz wählt im JRK MV der JRK-Landesausschuss. Die JRK-Bundeskonferenz ist das zentrale Beschlussorgan des JRK auf Bundesebene und beschließt daher auch die bundesweiten Ordnungen des JRK.

Zusammenarbeit der Rotkreuzgemeinschaften

Im Deutschen Roten Kreuz gibt es auf allen Ebenen die ehrenamtlichen Rotkreuzgemeinschaften. In Mecklenburg-Vorpommern zählen dazu, neben dem Jugendrotkreuz, die Bereitschaften (Katastrophenschutz), die Wasserwacht und die Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Einzelne Personen können dabei in mehreren Rotkreuzgemeinschaften mitwirken.

Da sich nur das Jugendrotkreuz vorrangig über das Alter seiner Mitglieder definiert (6 bis 26 Jahre), die anderen Rotkreuzgemeinschaften dagegen vorrangig über ihre Aufgaben, gibt es vielfältige Überschneidungen zwischen den Gemeinschaften. So können z. B. JRK-Gruppen aufgrund ihres fachlichen Hintergrunds in einer anderen Rotkreuzgemeinschaft angesiedelt sein - und trotzdem gleichzeitig Teil des Jugendrotkreuzes sein.

Um der daraus resultierenden Zusammenarbeit der Rotkreuzgemeinschaften in MV eine gemeinsame Grundlage zu geben, wurde von den Landesleitungen der Gemeinschaften 2024 eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet (s. u. Downloads).

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